Kirchheim unter Teck ruft die Räumung von Grabfeldern in Jesingen auf. Die Räumung gilt ab dem 31. Januar 2027. Die Friedhofsordnung erlaubt die Räumung nach 20 Jahren Ruhezeit.
Betroffen sind Erdreihengräber im Feld 17 mit den Nummern 035 bis 038. Auch Urnenreihengräber im Feld 20 mit den Nummern 011 und 025 stehen zur Räumung an. Im Feld 21c betrifft es Urnenreihengräber mit den Nummern 001 bis 002, 005 bis 006, 009 sowie 014 bis 015.
Wer noch Interesse an Grabsteinen oder anderem Grabzubehör hat, muss diese bis zum 31. Januar 2027 entfernen. Nach diesem Datum übernimmt die Stadt keine Aufbewahrung mehr. Die Räumung der Grabfelder ist für die Betroffenen kostenfrei.
Die Friedhofsordnung regelt, wie lange Gräber genutzt werden dürfen. Nach einer Ruhezeit von 20 Jahren können Gräber geräumt werden, wenn keine Verlängerung beantragt wurde. Die Stadt informiert die Betroffenen öffentlich, damit sie Grabsteine oder andere Gegenstände abholen können. Die Räumung schafft Platz für neue Bestattungen auf dem Friedhof.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.