Kirchheim unter Teck veröffentlicht den Bebauungsplan „Nördlich der Mühlgasse“ erneut im Internet. Die erneute Veröffentlichung läuft vom 11. November bis zum 27. November 2026. Die Bekanntmachung betrifft den Planbereich Nr. 11.06 in der Gemarkung Kirchheim.
Der Bebauungsplan wird ohne Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren erstellt. Er umfasst Flächen nördlich der Mühlgasse, begrenzt durch bestehende Bebauung, eine Gasse zur Kanalstraße, die Alleenstraße und die Mühlgasse. Ziel ist es, das Bauen im Innenbereich zu fördern und neue Bauflächen im Außenbereich zu vermeiden. Die vorhandene Infrastruktur soll besser genutzt werden.
Die Pläne und Begründungen sind im Internet auf der Webseite der Stadt Kirchheim unter Teck verfügbar. Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen auch während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus einsehen. Stellungnahmen sind nur zu den Änderungen und Ergänzungen des Plans möglich. Diese betreffen vor allem die Tiefgarage, das Gartengeschoss und den Artenschutz, insbesondere Fledermäuse und Gebäudebrüter. Stellungnahmen können online oder auf anderem Weg eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Ein Bebauungsplan legt fest, wie Flächen in einer Gemeinde genutzt werden dürfen. Er bestimmt, wo Gebäude gebaut werden können und wie diese aussehen sollen. Das Verfahren dient dazu, die Stadtentwicklung zu steuern und Umweltschutz zu berücksichtigen. Im beschleunigten Verfahren wird keine Umweltprüfung durchgeführt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Bürger haben die Möglichkeit, sich zu den Plänen zu äußern und ihre Meinung einzubringen.
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