Rückschnitt von Pflanzen in Köngen Die Gemeinde Köngen bittet alle Eigentümer und Anwohner, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Straßen, Geh- und Radwegen zu kontrollieren. Sie sollen ihre Pflanzen rechtzeitig zurückschneiden. Die Gemeinde nennt den 7. Oktober 2026 als Zeitpunkt der Bitte.
Sichere Nutzung der Verkehrswege Die Pflanzen dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Gehwege, Fahrbahnen und Radwege müssen frei bleiben. Verkehrszeichen, Straßenlampen und Sichtbereiche an Kreuzungen dürfen nicht verdeckt sein. So bleibt der Verkehr sicher und gut sichtbar.
Zeitpunkt für den Rückschnitt Ein umfassender Rückschnitt von Gehölzen ist vom 1. März bis 30. September nicht erlaubt. Deshalb sollten alle nötigen Arbeiten vor dem 1. März erledigt sein. So schützt die Gemeinde die Pflanzen und sorgt für Sicherheit.
Rechtliche Hinweise Die Gemeinde verweist auf das Straßengesetz Baden-Württemberg. Es verlangt die Freihaltung des Verkehrsraums. Auch das Bundesnaturschutzgesetz verbietet den Rückschnitt im Frühjahr und Sommer. Die Gemeinde bedankt sich für die Unterstützung beim sicheren und gepflegten Ortsbild.
Die Gemeinde sorgt mit der Bitte für freie und sichere Verkehrswege. Pflanzen, die in Wege hineinragen, können Unfälle verursachen oder den Verkehr stören. Das Rückschnittverbot im Frühjahr und Sommer schützt Vögel und andere Tiere, die in den Pflanzen leben. Deshalb ist der Rückschnitt nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt. Eigentümer müssen ihre Pflanzen pflegen, damit alle Menschen sicher unterwegs sind.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.