SymbolbildBild: JoachimKohler-HB · CC BY-SA 4.0
Der Präsident des Landgerichts Konstanz, Christoph Reichert, hat beim 71. Bodenseejuristentreffen am 26. September 2026 in Konstanz die AfD kritisiert. Er sagte, mit der Wahl der AfD wähle man auch einen Verlust an Rechtsstaatlichkeit. Reichert trat bei der Veranstaltung gemeinsam mit dem Anwaltverein Konstanz als Gastgeber auf.
Richter dürfen ihre Meinung äußern. Sie müssen sich so verhalten, dass das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht leidet. Die Landesregierung sieht in der Äußerung von Reichert keine Gefährdung, weil keine besonderen Umstände vorliegen. Er hat sich nicht in amtlicher Funktion geäußert, sondern in einem spontanen Interview. Die Landesregierung verweist auf Gesetze, die die politische Neutralität der Justiz regeln.
Seit 2016 gab es zwei Urteile zu Pflicht zur Neutralität, aber keine weiteren dienstlichen Maßnahmen wegen politischer Äußerungen von Richtern oder Staatsanwälten. Das Justizministerium hat in fünf Jahren keine Weisungen an Staatsanwaltschaften erteilt. Es sind keine Fälle bekannt, in denen versucht wurde, auf Richter oder Entscheidungen Einfluss zu nehmen.
Die Kleine Anfrage klärt, wie die Justiz in Baden-Württemberg mit politischen Äußerungen von Richtern umgeht. Die Justiz muss unabhängig und unparteiisch sein. Richter dürfen ihre Meinung sagen, dürfen aber nicht das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit gefährden. Das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften liegt bei der Landesjustizverwaltung, wird aber sehr zurückhaltend angewendet.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.