SymbolbildBild: MSeses · CC BY-SA 3.0
Bürgerinnen und Bürger in Kornwestheim können Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer persönlichen Daten einlegen. Die Stadt informiert darüber seit dem 20. Oktober 2026. Die Regelung gilt für verschiedene Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz.
Widerspruch ist möglich bei der Weitergabe von Daten für Wahlwerbung. Parteien und Wählergruppen dürfen sechs Monate vor einer Wahl Namen, Doktorgrad und Adresse anfordern. Geburtstage sind davon ausgenommen. Auch Unionsbürger können bei Wahlen und Abstimmungen kontaktiert werden. Wer das nicht möchte, kann Widerspruch einlegen.
Weiterhin dürfen Mandatsträger, Presse und Rundfunk Informationen zu Alters- und Ehejubiläen anfordern. Dazu gehören Name, Anschrift, Doktorgrad und Jubiläumsdatum. Diese Daten können auch vom Staatsministerium für Ehrungen genutzt werden. Ein Widerspruch kann hier die Datenweitergabe verhindern.
Die Meldebehörde übermittelt Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Das betrifft Namen, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschriften der Mitglieder. Auch Familienangehörige sind betroffen. Familienmitglieder können dieser Datenweitergabe widersprechen. Die Datenweitergabe für Steuerzwecke bleibt davon unberührt.
Daten von Einwohnern ab 18 Jahren dürfen an Adressbuchverlage weitergegeben werden. Es geht um Namen, Doktorgrad und aktuelle Anschriften. Diese Daten dienen nur der Herausgabe von Adressbüchern. Auch hier ist Widerspruch möglich.
Die Meldebehörde übermittelt jährlich bis zum 31. März Daten von Jugendlichen mit deutscher Staatsangehörigkeit an die Bundeswehr. Das betrifft Jugendliche, die im nächsten Jahr volljährig werden. Für 2026 gilt das für den Geburtsjahrgang 2009. Betroffene können auch hier Widerspruch einlegen.
Widersprüche können schriftlich beim Bürgerbüro der Stadt Kornwestheim, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim, eingelegt werden. Die Widersprüche gelten bis zum Widerruf. Online gibt es ein Formular im Bereich Rathaus > Bürgerservice > Onlineanträge. Die Amtliche Bekanntmachung steht als PDF zum Nachlesen bereit.
Die Stadt Kornwestheim informiert regelmäßig über Rechte und Pflichten der Bürger. Das Bundesmeldegesetz regelt, wie persönliche Daten aus dem Melderegister genutzt werden. Bürger können der Weitergabe ihrer Daten widersprechen, wenn sie nicht möchten, dass diese für bestimmte Zwecke genutzt werden. Das Widerspruchsrecht schützt die Privatsphäre und gibt den Menschen Kontrolle über ihre Daten. Die Melderegister enthalten wichtige Informationen wie Namen, Adressen und Geburtstage. Behörden und andere Stellen dürfen diese Daten nur unter bestimmten Bedingungen nutzen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.