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Soll die Stadt auf ein Grundstück verzichten?

Bild: No machine-readable author provided. Alex Ex assumed (based on copyright claims). · CC BY-SA 3.0

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Kornwestheim

Soll die Stadt auf ein Grundstück verzichten?

Der Gemeinderat berät, ob die Stadt ihr Vorkaufsrecht für ein Grundstück nutzt oder nicht.

Das Wichtigste

Kurz erklärt
  • Die Stadt hat ein Vorkaufsrecht für ein Grundstück in Kornwestheim.
  • Die Verwaltung schlägt vor, dieses Recht nicht auszuüben.
  • Das Grundstück soll für dringend benötigten Wohnraum genutzt werden.

Was passiert ist

Am 7. Mai 2026 soll der Verwaltungs- und Finanzausschuss in Kornwestheim über ein wichtiges Grundstück entscheiden. Es geht um ein Stück Land mit der Flurstücksnummer 313/1, das etwa 862 Quadratmeter groß ist. Die Stadt hat das Recht, dieses Grundstück zu kaufen, bevor jemand anderes es bekommt. Dieses Recht nennt man Vorkaufsrecht. Die Verwaltung schlägt vor, darauf zu verzichten. Der Grund: Die Käuferin möchte dort neue Wohnhäuser bauen, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind aber noch nicht alle geklärt. Außerdem muss die Stadt prüfen, ob der Verzicht dem Allgemeinwohl dient. Die Entscheidung liegt nun beim Ausschuss. Das Ergebnis ist noch offen.

Was spricht dafür?
  • Das Grundstück soll dringend benötigten Wohnraum ermöglichen.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen für den Wohnungsbau sind noch nicht fertig.
  • Der Verzicht kann dem Wohl der Allgemeinheit dienen.
Was spricht dagegen?
  • Das Grundstück ist als Fläche für öffentliche Zwecke vorgesehen.
  • Ein Vorkaufsrecht bietet der Stadt Schutz vor unerwünschter Nutzung.
  • Die Entscheidung muss gut überlegt sein, da sie Folgen für die Stadt hat.

Kontext

Die Stadt Kornwestheim hat einen Kaufvertrag für ein Grundstück vorgelegt bekommen. Das Grundstück liegt im Bereich zwischen Pflugfelder Straße und Schillerstraße. Es ist als Fläche für öffentliche Zwecke, nämlich für die Schillerschule, vorgesehen. Die Stadt hat ein gesetzliches Vorkaufsrecht, um die Fläche zu schützen. Nun muss entschieden werden, ob sie dieses Recht nutzt oder nicht. Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben,

Quellen

komm_one_kornwestheim