SymbolbildBild: Dietmar Rabich · CC BY-SA 4.0
Der Gemeinderat in Kressbronn hat neue Regeln für den Weihnachtsmarkt beschlossen. Die Gebühren für Standplätze werden deutlich gesenkt. Die Nutzung der Holzhütten wird ab 2025 extra berechnet. Die Gebühr für einen normalen Standplatz beträgt dann 50 Euro. Für Stände mit Essen zahlen die Betreiber 100 Euro. Die Holzhütten kosten 50 Euro plus 9,50 Euro Umsatzsteuer. Die bisherigen Gebühren steigen damit kaum.
Der Gemeinderat hat auch die Nutzung eigener Marktstände neu geregelt. Stände und Pavillons dürfen nur mit Genehmigung der Gemeinde aufgebaut werden. Das soll für ein einheitliches Bild und mehr Sicherheit sorgen. Mindest- und Höchstpreise für Waren entfallen aus rechtlichen Gründen.
Die Straßenfestsatzung wurde ebenfalls geändert. Neue Holzhütten kommen ab Dezember 2025 bei Festen und Märkten zum Einsatz. Diese Hütten können dann ganzjährig gemietet werden. Die Miete für eine Hütte als Festbude beträgt 100 Euro plus Umsatzsteuer. Die neuen Hütten sind größer und bieten mehr Platz für Waren. Die Gebühren für andere Stände bleiben gleich. Vereine erhalten Vergünstigungen. Die Gemeinde will mit den Gebühren die Organisation der Feste finanzieren.
Der Bebauungsplan für den Wohnmobil- und Caravanstellplatz Tunau wurde beschlossen. Der Platz mit Biergarten wird baurechtlich gesichert. Es entstehen zusätzliche Stellplätze auf angrenzendem Gelände. Die Erweiterung soll besonders in der Hochsaison genutzt werden. Der Platz kann künftig ganzjährig offen sein. Die Nachfrage nach Stellplätzen steigt auch außerhalb der Hauptreisezeiten. Der Gemeinderat hat private und öffentliche Meinungen zum Plan berücksichtigt. Der Planentwurf vom 30. September 2026 wurde als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat trifft Entscheidungen für die Gemeinde. Er plant Veranstaltungen, regelt Gebühren und entwickelt Baupläne. Bebauungspläne legen fest, wie Flächen genutzt und bebaut werden dürfen. Sie sorgen für Ordnung und Sicherheit bei Bauvorhaben. Änderungen an Satzungen passen Regeln an neue Gegebenheiten und Gesetze an. Die Gemeinde kann so Veranstaltungen besser organisieren und Plätze rechtlich absichern.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.