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E-Scooter gehören in Laichingen zum Stadtbild. Die Stadtverwaltung mahnt zur Vorsicht und rät, die Regeln zu beachten. Die Hinweise gelten ab sofort für alle Nutzerinnen und Nutzer.
E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie fahren leise und schnell bis zu 20 km/h. Auf Gehwegen sind sie oft spät zu sehen. Das führt zu gefährlichen Situationen und schweren Stürzen.
Laichingen verbietet das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen. Radwege und Radfahrstreifen müssen genutzt werden. Gibt es keine Radwege, ist die Fahrbahn zu benutzen.
Kinder unter 14 Jahren dürfen keine E-Scooter im öffentlichen Raum fahren. Eltern müssen darauf achten, dass ihre Kinder die Regeln kennen. Sie tragen Verantwortung für die sichere Nutzung.
Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Fahren zu zweit ist verboten. Das stört das Gleichgewicht und verlängert den Bremsweg. Das Risiko für Verletzungen bei einem Sturz steigt dadurch stark.
Die Stadt bittet alle, die Regeln zu respektieren. Wer sich nicht daran hält, gefährdet sich und andere. Bußgelder sind möglich. Eltern können verantwortlich gemacht werden, wenn sie unsichere Fahrten erlauben.
Weitere Informationen gibt die Stadt auf ihrer Webseite und über Flyer. Die Hinweise stammen vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat und dem Bundesministerium für Verkehr.
Die Stadt Laichingen informiert über wichtige Regeln für E-Scooter. Sie will damit Unfälle verhindern und den Verkehr sicherer machen. Die Stadtverwaltung erinnert an bestehende Gesetze und fordert zur Rücksicht auf.
E-Scooter sind kleine elektrische Fahrzeuge, die oft als Alternative zum Auto genutzt werden. Sie dürfen meist bis zu 20 km/h fahren. In Deutschland gibt es klare Regeln, wo und wie sie gefahren werden dürfen. Diese Regeln sollen Unfälle vermeiden und den Schutz aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.