SymbolbildBild: Raimond Spekking · CC BY-SA 4.0
Bundespolizisten haben am 17. und 18. Oktober bei Grenzkontrollen in Lindau und an der Autobahn 96 zwei Haftbefehle vollstreckt. Beide Männer kamen danach in Justizvollzugsanstalten.
Am Freitagabend kontrollierten Beamte der bayerischen Grenzpolizei in Lindau-Zech einen 33-jährigen Ukrainer. Er wollte zu Fuß die Grenze passieren und hatte nur seinen Reisepass dabei. Die Bundespolizei übernahm die Kontrolle. Sie fanden heraus, dass gegen ihn seit einem Jahr ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland gilt. Das Verbot ist bis 2030 gültig. Der Mann war Ende 2023 erstmals nach Deutschland eingereist. Er saß wegen schweren Diebstahls und Bandendiebstahls bereits im Gefängnis. Auch suchte das Ausländeramt Leonberg nach ihm. Die Bundespolizei zeigte ihn wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz an. Am Samstag führten sie ihn vor das Amtsgericht Kempten. Dort ordnete das Gericht Untersuchungshaft an. Der Mann kam danach in die Justizvollzugsanstalt Kempten.
Am Samstagabend kontrollierten Bundespolizisten an der Kontrollstelle Sigmarszell einen 25-jährigen rumänischen Autofahrer. Der Fahndungscomputer zeigte einen Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Augsburg an. Der Mann war bereits 2024 wegen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. In der Bewährungszeit wurde er erneut straffällig. Am Sonntag führten die Beamten ihn vor das Amtsgericht Augsburg. Anschließend brachten sie ihn in die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen.