SymbolbildBild: Schlaier · CC BY 3.0
Ab dem Jahr 2026 müssen alle Menschen in Baden-Württemberg, die Bienenvölker halten, diese bei der Tierseuchenkasse melden. Das gilt auch, wenn sie nicht in einem Imkerverein sind. Die Meldung muss jedes Jahr bis zum 1. Mai gemacht werden. Zum ersten Mal ist der Stichtag der 1. Mai 2026. Dabei müssen die genaue Anzahl der Bienenvölker angegeben werden. Wer zu wenig oder falsche Angaben macht, kann im Schadensfall weniger oder keine Leistungen bekommen. Die Meldeformulare werden rechtzeitig an alle Bienenhalter geschickt, die bei den Veterinärämtern registriert sind. Wer bis zum 1. Mai 2026 keinen Bogen erhalten hat, kann ihn bei der Tierseuchenkasse anfordern. Wer nicht meldet, kann bestraft werden. Mehr Infos gibt es unter www.tsk-bw.de oder telefonisch unter 0711 / 9673-666.
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