Grünschnitt gehört nicht in den Wald. Die Gemeinde Löffingen weist darauf hin, dass das Ablagern von Garten- und Grünschnitt in den städtischen Wäldern verboten ist. Wer Grünschnitt im Wald entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Das Ablagern von Grünschnitt schadet der Natur. Es kann die natürliche Vegetation stören und die Ausbreitung fremder Pflanzen fördern. Die Gemeinde bittet alle Bürger, ihren Grünschnitt richtig zu entsorgen. Dafür steht die Grünschnittanlage in Löffingen kostenlos zur Verfügung.
Die Anlage hat im Oktober und November an folgenden Tagen geöffnet: Mittwoch von 15:00 bis 18:30 Uhr im Oktober und bis 17:00 Uhr im November. Freitag ist die Anlage im Oktober von 15:30 bis 17:30 Uhr geöffnet, im November entfällt die Öffnung. Samstags öffnet die Anlage im Oktober von 10:00 bis 13:00 Uhr und im November von 10:00 bis 12:
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