SymbolbildBild: Wikimedia Commons · Public domain
Im Bodenseekreis gilt seit Ende Mai ein Verbot, Wasser aus Flüssen, Bächen, Weihern und Seen zu entnehmen. Dieses Verbot wurde jetzt bis zum 15. Oktober 2026 verlängert. Das bedeutet, dass niemand Wasser aus diesen Gewässern abpumpen oder schöpfen darf – auch nicht mit Gießkannen oder Eimern. Das betrifft auch die Bewässerung von Feldern. Ausgenommen sind Wasserentnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser, wenn diese erlaubt sind, sowie das Tränken von Tieren. Die Wasserstände sind seit Frühjahr sehr niedrig. Viele Gewässer sind fast ausgetrocknet. Hitze und wenig Sauerstoff machen es den Tieren und Pflanzen schwer. Das Verbot soll die Natur schützen. Wer dagegen verstößt, kann eine Strafe bis zu 10.000 Euro bekommen. Wenn sich die Lage bessert, kann das Verbot früher aufgehoben werden. Wer dringend Wasser braucht, kann bei der Wasserbehörde eine Ausnahme beantragen. Auch beim Wassersp
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