SymbolbildBild: SimonWaldherr · CC BY-SA 4.0
Der Bodenseekreis hat das Verbot verlängert, Wasser aus Flüssen, Bächen, Weihern und Seen zu entnehmen. Das Verbot gilt bis zum 30. November 2026. Es betrifft alle, auch die Bewässerung von Feldern und den Gemeingebrauch. Ausgenommen sind Entnahmen aus dem Bodensee und genehmigtem Grundwasser. Das Tränken von Tieren ist weiterhin erlaubt.
Viele Gewässer im Bodenseekreis haben seit dem Frühjahr sehr niedrige Wasserstände. Einige Gewässer sind ganz ausgetrocknet oder führen nur wenig Wasser. Regen und Gewitter bringen nur kurzzeitige Linderung. Für eine dauerhafte Verbesserung braucht es längere und flächendeckende Niederschläge. Die Wettervorhersage sagt keine ausreichenden Regenmengen voraus. Die Lage wird sich voraussichtlich erst im Winter verbessern. Das Verbot gilt auch für das Schöpfen mit Gießkannen oder Eimern.
Wer das Verbot missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Das Austrocknen der Gewässer schadet den Tieren und Pflanzen und kann ihre Lebensräume dauerhaft zerstören. Bei besseren Wasserständen kann das Verbot vorzeitig aufgehoben werden. In Einzelfällen sind Ausnahmen bei der Wasserbehörde möglich. Solche Ausnahmen gab es zuletzt an einigen Stellen, zum Beispiel an der Argen.
Niedrige Wasserstände erschweren auch den Wassersport. Kanu-Verleiher in der Region bieten bei Wassermangel keine Touren an. Niedrigwasser führt oft zu Grundberührungen und macht das Paddeln schwer. Die Wasserbehörde bittet private Paddler, andere Gewässer zu nutzen.
Die verlängerte Regelung ist online auf der Webseite des Bodenseekreises zu finden. Sie wurde mit den Landkreisen Ravensburg und Biberach abgestimmt.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.