SymbolbildDie Stadt Meersburg hat das Bürgerbegehren zum Hämmerle-Areal für unzulässig erklärt. Die Entscheidung fiel am 15. September 2026. Die Rechtsanwaltskanzlei aus Stuttgart prüfte die Zulässigkeit. Sie stellte fest, dass ein Kostendeckungsvorschlag fehlt. Das ist in Baden-Württemberg für Bürgerbegehren wichtig.
Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens wollten, dass die Stadt keine Kaufverträge abschließt, bis die Zulässigkeit geklärt ist. Bürgermeister Scherer lehnte eine solche Zusage ab. Er betont, dass der Gemeinderat zuerst entscheiden muss. Ein Notartermin für den Verkauf steht noch nicht fest.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, weitere Optionen für das Hämmerle-Areal zu prüfen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Ein weiterer Gemeinderatsbeschluss ist nötig, bevor ein Kaufvertrag unterschrieben wird. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.
Die Vertrauenspersonen legten am 30. September 2026 Widerspruch gegen die Unzulässigkeit ein. Die Stadt Meersburg lehnte den Widerspruch ab. Das Landratsamt Bodenseekreis prüft die Sache jetzt als Rechtsaufsichtsbehörde.
Wenn das Hämmerle-Areal nicht verkauft wird, muss die Stadt wahrscheinlich einen Kredit aufnehmen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten für Zinsen und Finanzierung. Diese Kosten hätten im Bürgerbegehren transparent dargestellt werden müssen.
Das Bürgerbegehren ist ein Instrument, mit dem Bürgerinnen und Bürger direkt Einfluss auf Entscheidungen nehmen können. Es braucht einen Kostendeckungsvorschlag, der zeigt, wie die Kosten für das Anliegen gedeckt werden. Der Gemeinderat trifft Entscheidungen, die für die Verwaltung verbindlich sind. Ein Notartermin ist ein offizieller Termin zur Unterzeichnung eines Kaufvertrags. Die Rechtsaufsichtsbehörde prüft, ob Entscheidungen der Gemeinde rechtlich korrekt sind.
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