Der Gemeinderat der Stadt Meersburg hat am 15. September 2026 entschieden. Das Bürgerbegehren zum Hämmerle Areal ist unzulässig. Deshalb findet kein Bürgerentscheid statt. Die Fragestellung des Begehrens ist klar und verständlich. Der notwendige Kostendeckungsvorschlag fehlt aber. Ein Kostendeckungsvorschlag zeigt, wie die Kosten für die Umsetzung gedeckt werden. Ohne diesen Vorschlag kann die Stadt die Kosten nicht abschätzen. Deshalb lehnt der Gemeinderat das Bürgerbegehren ab. Weitere Details stehen in der Sitzung vom 15. September 2026. Bürgerinnen und Bürger können diese Informationen einsehen. Die Stadt informiert so transparent über Entscheidungen. Die Ablehnung bedeutet, dass es keine Abstimmung zu diesem Thema gibt. Die Verwaltung folgt damit den rechtlichen Vorgaben für Bürgerbegehren. Das Verfahren schützt die Stadt vor unklaren oder kostenfreien Forderungen.
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