SymbolbildBild: SimonWaldherr · CC BY-SA 4.0
Im Bodenseekreis bleibt das Verbot, Wasser aus Flüssen, Bächen, Weihern und Seen zu entnehmen, bis zum 15. Oktober 2026 bestehen. Das heißt, das Abpumpen oder Schöpfen mit Eimern und Gießkannen ist weiter nicht erlaubt. Ausgenommen sind Wasserentnahmen aus dem Bodensee, aus Grundwasser im genehmigten Umfang und das Tränken von Tieren. Die Wasserstände sind seit Frühling extrem niedrig, viele Gewässer sind ausgetrocknet oder führen nur wenig Wasser. Hitze und wenig Sauerstoff machen die Lage für Tiere und Pflanzen schwer. Kurzzeitige Regenschauer helfen kaum. Wer das Verbot missachtet, muss mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro rechnen. Bei besserem Wasserstand kann das Verbot aufgehoben werden. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde möglich. Wegen der niedrigen Wasserstände bittet die Behörde auch private Kanufahrer, auf andere Gewässer auszuweichen. Die Verfügung steht online auf der Seite de
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