München erweitert die Ferienbetreuung an Grundschulen und verbessert die Ganztagsbetreuung für Kinder mit Behinderungen. Die Stadt übernimmt ab 2027 freiwillig Beförderungskosten für Förderschulkinder zu Ferienbetreuungen. Die Maßnahmen sollen die Teilnahme an Ferienangeboten erleichtern.
Die Stadt stellt zusätzliche Personal- und Sachmittel bereit. Die Ferienbetreuung ist in Tagesheimen, Horten und der Kooperativen Ganztagsbildung bereits flächendeckend gesichert. Schulräume sollen in den Ferien für Betreuungsangebote genutzt werden. Das Angebot richtet sich besonders an Kinder, die während der Schulzeit Ganztagsbetreuung oder Mittagsbetreuung erhalten.
Die Versorgung an Förderschulen ist herausfordernd. Die Stadt arbeitet mit dem Freistaat Bayern und dem Bezirk Oberbayern an Lösungen. Das Modell OGTS+ verbindet Ganztagsbetreuung mit inklusiven Förderangeboten und startet an mehreren Förderzentren. Die Stadt übernimmt auch die Beförderungskosten in den Ferien, obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt seit dem Schuljahr 2026/2027 für die erste Jahrgangsstufe. Er wird bis 2029/2030 auf alle vier Grundschuljahrgänge erweitert. Die Finanzierung erfolgt über Bundesmittel aus dem Ganztagsförderungsgesetz. Die Mittel für Personal und Sachkosten steigen bis 2030 auf jährlich bis zu 2,55 Millionen Euro.
München hat die Ganztagsbetreuung an Grundschulen in den letzten Jahren stark ausgebaut. Die Angebote beruhen auf vier Säulen: Kooperative Ganztagsbildung, Tagesheime und Horte, offener und gebundener Ganztag sowie Mittagsbetreuung. Der Rechtsanspruch bedeutet, dass Kinder einen Platz in der Ganztagsbetreuung erhalten, wenn Eltern ihn rechtzeitig anmelden. Die Betreuung soll Bildungschancen verbessern und Familien im Alltag unterstützen.