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München meldet Engpässe bei Terminen zur Bauakteneinsicht. Die Lokalbaukommission (LBK) vergibt Termine derzeit mit bis zu vier Wochen Wartezeit. Die Situation betrifft vor allem externe Interessenten. Die Stadtverwaltung beantwortet Fragen von Stadträten der CSU-Fraktion zu den Gründen und Maßnahmen.
Die Zentralregistratur verwaltet etwa 300.000 Bauakten. Drei Viertel der Aktenbewegungen dienen internen behördlichen Zwecken. Nur ein Viertel der Akten steht für externe Einsichten zur Verfügung. Die Nachfrage ist in den letzten Jahren gestiegen. Strengere Datenschutzregeln und technische Probleme bei der automatischen Anlage erschweren die Abläufe.
Die technischen Störungen traten vor allem von Januar bis September 2025 auf. Seit September 2025 läuft die Anlage stabiler, aber die Kapazität bleibt begrenzt.
Die Stadt hat eine Generalüberholung der technischen Anlage durchgeführt. Ein neues digitales Buchungssystem ermöglicht nun zwei Buchungsspuren. Personen mit konkreten Bauvorhaben erhalten bevorzugte Termine. Die Digitalisierung der Akten wird schrittweise ausgebaut.
Die Bezahlung der Termine soll künftig vorab erfolgen, um Absagen zu reduzieren. Die Stadt prüft eine Erhöhung der Gebühren. Personalaufstockungen sind wegen begrenzter Mittel und technischer Grenzen nicht geplant.
Personen mit Bauvorhaben erhalten Termine inzwischen zeitnah. Wer Akten für private Zwecke braucht, muss mit längeren Wartezeiten rechnen. Die Stadt sieht in den Wartezeiten keinen Nachteil für den Standort München. Die Zentralregistratur ist keine öffentliche Bibliothek.
Die Stadtverwaltung bemüht sich, die Situation durch Digitalisierung und neue Abläufe zu verbessern.
Die Bauakteneinsicht erlaubt es, Einsicht in Bauunterlagen zu nehmen. Diese Akten enthalten Pläne und Genehmigungen von Bauprojekten. Die Einsicht ist meist für Behörden, Bauherren oder andere Beteiligte wichtig. Die Zentralregistratur verwaltet diese Akten zentral. Die Digitalisierung soll den Zugang erleichtern und Wartezeiten verkürzen. Die Stadt kann die Termine nur begrenzt vergeben, da die Aktenbewegungen aufwendig sind und Datenschutzregeln beachtet werden müssen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.