SymbolbildBild: Triplec85 · CC BY-SA 4.0
Die Stadt München erhöht die Nutzungsentgelte für städtische Sportanlagen ab dem 1. Januar 2027. Die Preise steigen um den Faktor 1,5. Die Entscheidung traf der Sport- und Bildungsausschuss am Mittwoch. Die endgültige Zustimmung gibt der Stadtrat. Die Erhöhung gilt für verschiedene Nutzergruppen. Gemeinnützige Sportvereine bekommen weiterhin besonders günstige Konditionen.
Die Stadt will trotz knapper Kassen die Förderung der Sportvereine nicht kürzen. Der ursprüngliche Vorschlag sah starke Einsparungen bei der Vereinsförderung vor. Die Stadt ändert nun stattdessen die Nutzungsentgelte. Die Gebühren sind seit 2004 unverändert geblieben. Die Erhöhung orientiert sich an der allgemeinen Preisentwicklung in den letzten Jahren. So sollen die zusätzlichen Einnahmen helfen, den städtischen Haushalt zu stabilisieren.
Die neuen Preise gelten ab 2027. Je nach Sportanlage treten sie zu unterschiedlichen Zeiten in Kraft. Zum Beispiel gelten sie für Schulsporthallen und Schulschwimmbäder ab dem 1. September 2027. Die Stadt plant, die Entgelte alle drei Jahre an die Inflation anzupassen. So sollen größere Preissprünge vermieden werden. Die Erhöhung bringt der Stadt im Jahr 2027 bis zu 470.000 Euro mehr Einnahmen. Ab 2028 erwartet die Stadt jährlich rund 1,3 Millionen Euro mehr.
Bürgermeisterin Verena Dietl sagte, die Sportvereine sind wichtig für Gesundheit und Gemeinschaft in München. Sie freut sich, dass die Förderungen stabil bleiben. Die Erhöhung der Nutzungsgebühren sei notwendig wegen der Finanzlage. Sportreferent Florian Kraus betonte, dass die Stadt faire Bedingungen für den Sport schaffen will. Er lobte den Einsatz der Vereine für die Stadt.
Die Stadt München unterstützt Sportvereine mit Zuschüssen für Betrieb und Unterhalt. Diese Förderung hilft besonders Vereinen mit eigenen Sportstätten. Die Nutzungsentgelte sind Gebühren, die Vereine und andere Nutzer für die Nutzung städtischer Sportanlagen zahlen. Die Stadt passt diese Gebühren jetzt an die Inflation an. So will sie den Haushalt entlasten, ohne die Förderungen zu kürzen. Die Anpassung soll für mehr Planungssicherheit sorgen und Preissprünge vermeiden.
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