Bild: WDKrause · CC BY-SA 4.0
Die Stadt München hat erklärt, warum ein Journalist von der Pressekonferenz zum Oktoberfest 2026 ausgeschlossen wurde. Die Konferenz fand am 31. Juli 2026 in der Gaststätte „Das Bad“ statt. Die Veranstaltung war nur für journalistisch tätige Personen mit redaktioneller Zugehörigkeit gedacht. Die Zahl der Teilnehmer war wegen des kleinen Raums begrenzt.
Die Anmeldung erfolgte digital über die Webseite der Pressestelle Oktoberfest. Teilnehmer mussten ihren Namen, ihre E-Mail-Adresse und das Medium angeben, für das sie arbeiten. Der Journalist hatte bei der Anmeldung keine Redaktion genannt. Später reichte er einen Presseausweis nach und meldete sich als freier Journalist. Trotzdem wurde ihm die Teilnahme zunächst abgesagt. Die Stadt prüfte die Angaben und vergab Plätze nur an Personen mit klarer redaktioneller Verbindung.
Neben Journalisten waren auch Ehrengäste zugelassen. Dazu gehörten Wiesnwirte, Schausteller, Marktkaufleute und Vertreter verschiedener Vereine und Verbände. Die Stadt betont, dass diese Personen auskunftsfähig gegenüber den Medien sind. Die Pressefreiheit schützt die Berichterstattung. Die Stadt darf Journalisten nicht nach ihrer Berichterstattung bewerten oder ausschließen. Die Entscheidung basierte auf organisatorischen Gründen und nicht auf inhaltlicher Bewertung.
Die Pressefreiheit in Deutschland schützt Journalisten vor Zensur. Behörden müssen Medien gleich behandeln und dürfen keinen Journalisten wegen seiner Meinung ausschließen. Pressekonferenzen dienen der Information der Öffentlichkeit. Sie sind keine Treffen für Wirtschaft und Politik. Begrenzte Plätze können eine Auswahl nötig machen. Die Stadt muss diese Auswahl transparent und gerecht treffen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.