SymbolbildBild: Yair-haklai · CC BY-SA 4.0
Die Stadt München erinnert alle Steuerzahler an die Fälligkeit der Grundsteuer und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Die Zahlungen für das vierte Quartal 2026 müssen bis Sonntag, 15. November, eingehen. Die Stadtkämmerei bittet um pünktliche Überweisung, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Die Steuerzahler müssen bei Überweisungen unbedingt die 13-stellige Kassenkonto- oder Vertragsnummer angeben. Alternativ können sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dieses Mandat erlaubt der Stadt, die Steuer automatisch einzuziehen. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart den Steuerzahlern das Überwachen der Termine und erleichtert den Zahlungsverkehr. Ein Mandat kann auch online unter www.muenchen.de/sepa beantragt werden.
Die Zahlungen können auf Konten bei der Stadtsparkasse München und der HypoVereinsbank München eingezahlt werden. Die Kontoinhaberin ist die Landeshauptstadt München. Die IBAN für die Stadtsparkasse lautet DE86 7015 0000 0000 2030 00. Die IBAN für die HypoVereinsbank lautet DE34 7002 0270 0000 0813 00. Die Stadt bedankt sich für pünktliche Zahlungen, die wichtige Aufgaben für die Bürger ermöglichen.
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundstücke und Gebäude. Die Gewerbesteuer betrifft Unternehmen und Selbstständige. Die Stadt sammelt diese Steuern, um öffentliche Leistungen zu finanzieren. Das SEPA-Lastschriftverfahren ist ein europaweit genutztes Verfahren für automatische Zahlungen. Es hilft, Zahlungen pünktlich und einfach abzuwickeln, ohne dass der Zahler selbst aktiv werden muss.
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