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München legt bei Befreiungen von Bebauungsplänen fest, dass 20 Prozent der neu entstehenden Wohnungen bezahlbar sein müssen. Dies gilt für Nachverdichtungen und Ausnahmen von bestehenden Plänen. Die Stadtverwaltung hat diese Regel am 17. Dezember 2025 beschlossen.
Früher lag die Quote bei 40 Prozent gefördertem Wohnraum. Die Stadt hat sie wegen knapper Mittel für Förderung und Haushaltskürzungen gesenkt. Eine Erhöhung auf 80 Prozent ist aktuell nicht möglich. Die Stadt hat nicht genug Geld, um solche hohen Quoten sicher zu machen.
Eine Neuplanung mit 80 Prozent bezahlbaren Wohnungen würde hohe Planungskosten verursachen. Diese Kosten könnten den städtischen Haushalt stark belasten. Auch die Sozialgerechte Bodennutzung erlaubt keine 80-prozentige Quote, weil die Kosten zwischen Stadt und Bauherrn aufgeteilt werden müssen.
Hohe Baukosten und die aktuelle Wirtschaftslage machen viele Bauvorhaben schwer finanzierbar. Eine Erhöhung der Quote auf 80 Prozent könnte die Bautätigkeit in München stoppen. Die Stadt will deshalb warten, bis mehr Fördermittel verfügbar sind.
Dann will das Referat für Stadtplanung und Bauordnung prüfen, ob höhere Quoten möglich sind. Voraussetzung ist eine bessere finanzielle Lage und verbindliche Förderzusagen für Bauträger. Die Stadt will die Förderbedingungen anpassen, bevor sie mehr bezahlbaren Wohnraum fordert.
Die Stadt München entscheidet über Bebauungspläne und Ausnahmen davon. Diese Regeln bestimmen, wie viel bezahlbarer Wohnraum neu gebaut wird. Die Sozialgerechte Bodennutzung teilt Kosten zwischen Stadt und Bauherrn auf. Sie soll faire Bedingungen schaffen.
Geförderter Wohnungsbau erhält Geld vom Staat oder der Stadt. Das Ziel ist, Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen bezahlbar zu machen. Die Höhe der geförderten Wohnungen hängt von verfügbaren Mitteln und Baukosten ab.
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