Die Stadt München erlaubt den Ausbau des Dachgeschosses bei Pfitznerstraße 13 und Christoph-von-Gluck-Platz 33. Die Genehmigung gilt seit dem 30. Juli 2026. Durch den Ausbau entstehen 22 neue Wohnungen in diesen Häusern.
Die Stadt prüft die Baupläne genau und schaut sich die Umgebung an. Das Bauvorhaben passt gut zur Nachbarschaft. Deshalb gibt es die Erlaubnis für den Ausbau. Es wird neuer Wohnraum geschaffen, ohne dass bestehender Wohnraum abgerissen wird.
Das Amt für Wohnen und Migration ist auch beteiligt. Dieses Amt prüft, ob die Baupläne die Regeln für Erhaltungssatzungen einhalten. Der Ausbau ist erlaubt, weil es sich um neuen Wohnraum handelt.
Das Amt für Wohnen und Migration prüft, ob Wohnungen leer stehen. Es gibt keine leerstehenden Wohnungen in den Häusern. Die Stadt will verhindern, dass Wohnungen ungerechtfertigt leer stehen. Wenn das passiert, kann die Stadt eingreifen.
Die Erhaltungssatzung Frankfurter Ring gilt nicht für den Dachausbau. Sie schützt nur bestehenden Wohnraum. Die Stadt sieht keine Gefahr, dass es durch den Ausbau zu Verdrängung kommt.
Die Stadt entscheidet, ob ein Bauvorhaben zur Umgebung passt. Sie prüft auch, ob bestehender Wohnraum geschützt ist. Erhaltungssatzungen schützen bestehende Wohnungen vor Umbauten, die Mieter verdrängen könnten. Neue Wohnungen im Dachgeschoss fallen oft nicht darunter. Die Stadt kann gegen leerstehende Wohnungen vorgehen, wenn sie nicht aus Bau- oder Sanierungsgründen leer sind. So will sie Wohnraum sichern und Verdrängung vermeiden.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.