SymbolbildBild: Christian Horvat · CC BY-SA 3.0 de
Am 23. Februar 2025 ist die Wahl zum Deutschen Bundestag. Die Stadtverwaltung Münsingen bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahlunterlagen erst zu beantragen, wenn sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Bitte stellen Sie keinen Antrag auf Briefwahl, bevor Sie das Schreiben bekommen. Die Wahlbenachrichtigungen werden rechtzeitig vor der Wahl verschickt. Nach Erhalt der Benachrichtigung können Sie die Briefwahlunterlagen wie gewohnt im Bürgerbüro beantragen. Die Stadtverwaltung bedankt sich für Ihr Verständnis.
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