SymbolbildBild: Photo: Andreas Praefcke · CC BY 3.0
In Münsingen ist der Gehweg an der Hauptstraße auf Höhe des Gebäudes Nr. 229 vom 9. Juni 2026 bis zum 6. November 2026 gesperrt. Das bedeutet, dass niemand diesen Gehweg in diesem Zeitraum benutzen kann. Außerdem gilt dort ein absolutes Halteverbot. Das heißt, Autos dürfen an dieser Stelle nicht stehen bleiben oder parken. Die Sperrung und das Halteverbot sind aus Sicherheitsgründen notwendig. Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis. Bei Fragen können Sie sich an das Ordnungsamt Münsingen oder das Landratsamt Reutlingen wenden.
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