SymbolbildBild: Jürgen Sindermann · CC BY-SA 3.0 de
Die Landesregierung hat Zahlen zum Verkehr auf der B 465 in Münsingen vorgelegt. Die Erfassung zeigt eine leichte Zunahme des Verkehrs in den letzten zehn Jahren. Dabei werden Pkw, Motorräder und Schwerverkehr getrennt erfasst. Die Daten stammen von der Zählstelle 7522 1105.
Die Messungen zeigen, dass entlang der B 465 in Münsingen vor allem die Karlstraße, Hauptstraße und Lichtensteinstraße hohe Lärmwerte erreichen. Dort überschreiten die Werte tagsüber 70 Dezibel und nachts 60 Dezibel. Diese Werte gelten als gesundheitlich bedenklich. Im Bereich des Robinienwegs liegen die Lärmwerte deutlich darunter. Deshalb wurden dort keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen geplant oder umgesetzt. Ein vorhandener Lärmschutzwall am Robinienweg schützt die Anwohner ausreichend.
Die Behörden haben in den letzten Jahren verschiedene Schritte geprüft. Am stärksten belasteten Straßenabschnitten der B 465 gilt seit einiger Zeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Diese Maßnahme soll den Verkehrslärm reduzieren. Für den Robinienweg sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf. Die Möglichkeit, die Ortstafel zu versetzen, um das Beschleunigen oder Abbremsen der Fahrzeuge zu beeinflussen, ist nach Straßenverkehrsrecht nicht erlaubt.
Im Bereich des Robinienwegs gab es zwei Bürgeranfragen zur Lärmsituation. Beschwerden bei den Behörden wurden nicht gemeldet. Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über Geschwindigkeitsüberschreitungen an dieser Stelle.
Die Landesregierung prüft regelmäßig die Lärmbelastung an wichtigen Straßen. Die Bundesstraße 465 ist eine wichtige Verkehrsachse in Münsingen. Lärmwerte über 65 Dezibel am Tag oder 55 Dezibel in der Nacht gelten als kritisch für die Gesundheit. Lärmschutzwände, Geschwindigkeitsbegrenzungen und lärmmindernde Fahrbahnbeläge sind mögliche Maßnahmen. Die Ortstafeln zeigen an, wo geschlossene Bebauung beginnt. Sie dürfen nur nach festen Regeln versetzt werden.
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