SymbolbildBild: Raimond Spekking · CC BY-SA 4.0
Am 5. November 2026 kontrollierte die Bundespolizei einen 32-jährigen Franzosen am Grenzübergang Neuenburg am Rhein - Rheinbrücke. Der Mann reiste mit seinem Fahrzeug nach Deutschland ein. Die Beamten fanden in seiner Tasche ein Pfefferspray. Das Spray hat kein Prüfzeichen für Deutschland. Außerdem entdeckten sie Jagdmunition im Handschuhfach und Schreckschussmunition in seiner Geldbörse.
Die Einfuhr von diesem Pfefferspray und der Munition ist in Deutschland verboten. Die Polizei nahm die Gegenstände sicher. Der Mann sagte, er wolle in Frankreich Wildschweine jagen. Die Bundespolizei begann ein Strafverfahren gegen ihn. Der Vorwurf lautet auf Verstoß gegen das Waffengesetz.
Grenzkontrollen dienen dazu, die Einfuhr verbotener Gegenstände zu verhindern. In Deutschland sind bestimmte Waffen und Munition ohne Prüfzeichen nicht erlaubt. Verstöße gegen das Waffengesetz können strafrechtlich verfolgt werden.