SymbolbildBild: The original uploader was Ken Iso at German Wikipedia. · CC BY-SA 3.0
Am Samstag, 24. Oktober 2026, kontrollierte die Bundespolizei einen 58-jährigen Mann aus Rumänien am Grenzübergang Neuenburg am Rhein - Rheinbrücke. Die Einsatzkräfte fanden bei der Durchsuchung ein Butterflymesser im Rucksack des Mannes. Das Messer ist in Deutschland verboten.
Der Mann sagte, er brauche das Messer zum Brotschmieren. Die Polizei nahm das Butterflymesser sicher. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren gegen den Mann wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nach der Kontrolle durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
Das Mitführen verbotener Waffen ist strafbar. Die Polizei handelt bei Verstößen gegen das Waffengesetz konsequent. Sie sorgt so für die Sicherheit an den Grenzen.
Butterflymesser gehören in Deutschland zu den verbotenen Waffen. Das Waffengesetz regelt, welche Gegenstände verboten sind. Die Bundespolizei kontrolliert an Grenzübergängen Personen und Gegenstände, um die Einhaltung der Gesetze zu prüfen. Bei Verstößen können Strafverfahren eingeleitet werden.