SymbolbildBild: Narendur · CC BY-SA 4.0
Bundespolizei stoppt Ausweismissbrauch an Grenze
Ein 46-jähriger Vietnameser wollte am 7. Oktober 2026 von Frankreich nach Deutschland einreisen. Er kam am Grenzübergang Neuenburg am Rhein an. Die Bundespolizei kontrollierte ihn dort.
Der Mann zeigte einen vietnamesischen Reisepass und einen ungarischen Aufenthaltstitel. Die Polizisten prüften den Aufenthaltstitel. Sie fanden heraus, dass Ungarn den Ausweis im Schengener Informationssystem zur Fahndung ausgeschrieben hat. Der Reisepass war nicht auf ihn ausgestellt.
Bei der Durchsuchung seines Gepäcks fanden die Beamten seinen echten Reisepass. Die Bundespolizei nahm die falschen Ausweise sicher. Sie begann ein Ermittlungsverfahren wegen Ausweismissbrauchs und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz. Der Mann musste nach Frankreich zurück.
Das Schengener Informationssystem ist eine Datenbank, die Länder in Europa nutzen. Dort stehen Personen und Dokumente, nach denen die Polizei sucht. Ein Aufenthaltstitel erlaubt Menschen, in einem Land zu leben und zu arbeiten. Wenn jemand einen gefälschten oder nicht erlaubten Ausweis zeigt, darf die Polizei den Einreisenden abweisen. Die Bundespolizei sorgt an Grenzen dafür, dass nur Personen mit gültigen Papieren einreisen.