Ein 46 Jahre alter Mann aus Syrien wollte am 29. September 2026 nach Deutschland einreisen. Er fuhr am Autobahngrenzübergang Neuenburg am Rhein mit seinem Auto vor. Bei der Kontrolle zeigte er einen griechischen Führerschein. Die Bundespolizei erkannte, dass das Dokument gefälscht war. Die Einreise verweigerte die Polizei dem Mann.
Die Bundespolizei stellte fest, dass gegen den Mann ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland besteht. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung ein. Auch das Fahren ohne gültigen Führerschein und der Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz sind Teil des Verfahrens. Die Fahrerlaubnis wurde sichergestellt. Danach schickte die Polizei den Mann zurück nach Frankreich.
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