Neuhausen informiert über die Rechte zur Widerspruch gegen die Weitergabe persönlicher Daten aus dem Melderegister. Die Meldedaten können an Parteien, Medien, Behörden und andere Stellen übermittelt werden. Einwohner können der Datenübermittlung widersprechen. Der Widerspruch gilt dauerhaft und kann jederzeit schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde erklärt werden.
Parteien und Wählergruppen erhalten vor Wahlen Daten von wahlberechtigten Personen. Die Daten umfassen Namen, Titel und Anschrift. Die Geburtsdaten werden nicht übermittelt. Die Empfänger dürfen die Daten nur für Wahlwerbung nutzen und müssen sie nach der Wahl löschen. Auch ausländische EU-Bürger können Daten erhalten, wenn sie an der Wahl teilnehmen dürfen.
Mandatsträger, Presse und Rundfunk können Daten zu Alters- und Ehejubiläen anfragen. Die Daten umfassen Namen, Titel, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Die Gemeinde übermittelt außerdem Jubiläumsdaten an das Staatsministerium für Ehrungen durch den Ministerpräsidenten.
Adressbuchverlage erhalten Daten von Einwohnern ab 18 Jahren. Die Daten dienen nur für die Herausgabe von Adressbüchern. Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften erhalten Daten ihrer Mitglieder und deren Familienangehörigen. Diese Personen können der Datenübermittlung widersprechen. Die Daten werden nicht für Steuerzwecke zurückgehalten.
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erhält jährlich Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die bald volljährig werden. Diese Daten dienen der Information über freiwilligen Wehrdienst. Auch hier können Betroffene widersprechen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern am Schlossplatz 1 erklärt werden. Telefonische Widersprüche sind nicht möglich. Für jede Datenart gibt es ein separates Formular. Minderjährige brauchen die Unterschrift der Sorgeberechtigten. Wer bereits widersprochen hat, muss sich nicht erneut melden. Das Bürgerbüro gibt Auskunft, ob ein Sperrvermerk vorliegt.
Die Melderegister enthalten persönliche Daten aller Einwohner. Behörden dürfen diese Daten unter bestimmten Bedingungen weitergeben. Die Weitergabe dient zum Beispiel der Wahlwerbung, Ehrungen oder Adressverzeichnissen. Bürger haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Dieses Recht schützt die Privatsphäre und gibt Kontrolle über persönliche Informationen. Die Gemeinde ist für die Verwaltung der Widersprüche zuständig und stellt die Formulare bereit.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.