SymbolbildBild: Falk2 · CC BY-SA 4.0
Zwei Männer sind am 12. Oktober 2026 in der Bahnhofstraße in Nürtingen festgenommen worden. Die Männer haben die türkische Staatsangehörigkeit. Die Festnahme erfolgte auf Ersuchen der Republik Polen. Die Männer wurden am 13. Oktober 2026 dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Nürtingen vorgeführt. Der Richter hat die Europäischen Haftbefehle der Republik Polen eröffnet. Er ordnete an, die Männer in Haft zu halten.
Die Republik Polen wirft den Männern vor, am 23. September 2026 einen Brandanschlag auf ein Terminal eines Satelliteninternetdienstes verübt zu haben. Der Anschlag steht im Zusammenhang mit einem ausländischen Geheimdienst in Polen. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg haben umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz waren beteiligt. Sie haben richterliche Durchsuchungsbeschlüsse für die Männer und weitere Adressen erwirkt.
Die Generalstaatsanwaltschaften entscheiden nun über Anträge für das Auslieferungsverfahren. Die Oberlandesgerichte entscheiden, ob die Auslieferung erlaubt wird. Die Polizei in Baden-Württemberg handelte unter der Leitung des Staatsschutz- und Antiterrorismuszentrums Baden-Württemberg. Auch in anderen Bundesländern gab es am gleichen Tag Maßnahmen.
Die Festnahmen erfolgten nach einem europäischen Ermittlungsersuchen. Solche Ersuchen fordern die Zusammenarbeit zwischen Ländern bei der Strafverfolgung. Das Amtsgericht entscheidet über Haftbefehle in solchen Fällen. Das Auslieferungsverfahren prüft, ob eine Person an ein anderes Land übergeben wird. Staatsschutz- und Antiterrorismuszentren sind speziell für Fälle mit politischem oder terroristischem Hintergrund zuständig.