SymbolbildBild: Roland Knobloch · CC0
Der Landkreis Schwäbisch Hall informiert alle Besitzer von Führerscheinen aus den Jahren 2002 bis 2004. Diese müssen ihren alten Kartenführerschein bis zum 19. Januar 2027 gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Die Frist gilt für alle, außer für Menschen, die vor 1953 geboren sind. Diese haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.
Das Landratsamt Schwäbisch Hall empfiehlt, den Antrag frühzeitig zu stellen. So vermeiden Betroffene lange Wartezeiten. Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite des Führerscheins unter der Ziffer 4a. Für den Umtausch brauchen die Fahrer nur wenige Unterlagen: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den alten Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto.
Den Antrag gibt es im Bürgerserviceportal des Landratsamtes unter serviceportal.lrasha.de. Dort stehen auch ein Merkblatt und das Antragsformular zum Herunterladen bereit. Wer möchte, kann den Antrag per Post an die Führerscheinstelle schicken. Dazu gehören Kopien des Ausweises, des alten Führerscheins und das Passfoto. Die Unterschrift muss an der richtigen Stelle auf dem Antrag stehen.
Alternativ können die Fahrer den Antrag auch beim zuständigen Bürgermeisteramt stellen. Wer in Schwäbisch Hall oder Crailsheim wohnt, sollte sich direkt an die Fahrerlaubnisbehörde wenden oder den Antrag per Post einreichen. Das Landratsamt warnt davor, mit dem Umtausch bis kurz vor der Frist zu warten. Je näher der 19. Januar 2027 rückt, desto länger können die Bearbeitungszeiten werden.
Deshalb rät das Amt, den Führerscheinumtausch rechtzeitig zu erledigen. Am besten schauen die Betroffenen jetzt nach, welches Ausstellungsdatum auf ihrem Führerschein steht. Dann können sie den Umtausch bald in die Wege leiten.
Der Landkreis Schwäbisch Hall ist zuständig für den Führerscheinumtausch in dieser Region. Der Umtausch betrifft alte Kartenführerscheine, die vor Einführung des EU-Kartenführerscheins ausgestellt wurden. Der neue EU-Kartenführerschein ist fälschungssicherer und hat ein einheitliches Format in allen EU-Ländern. Die Umtauschpflicht gibt es, damit alle Fahrer einen modernen und sicheren Führerschein besitzen. Die Frist für den Umtausch hängt vom Ausstellungsjahr des alten Führerscheins ab.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.