SymbolbildBild: J.-H. Janßen · CC0
Die Jagdgenossenschaft Mittelfischach lädt am Donnerstag, den 22. Oktober 2026, um 18 Uhr ein. Die Versammlung findet im Gasthaus „Deutschherrenstube“ in Mittelfischach statt. Eingeladen sind Eigentümer von nicht befriedeten Grundstücken im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Mittelfischach.
Die Versammlung dient der Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. Die Teilnehmer hören einen Bericht über die Neuverpachtung. Es geht auch um Änderungen der Pachtverträge. Außerdem gibt es einen Punkt "Sonstiges" auf der Tagesordnung.
Nicht befriedete Grundstücke sind meist land- und forstwirtschaftliche Flächen. Eigentümer von befriedeten Bezirken wie Wohnhäusern oder Gärten gehören nicht zur Jagdgenossenschaft. Jagdgenossen können sich durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen. Die Vollmacht muss Name und Adresse beider Personen und die jagdbare Fläche enthalten. Sie ist dem Versammlungsleiter vorzulegen.
Die Jagdgenossenschaft ist eine Gemeinschaft von Grundstückseigentümern, die gemeinsam über die Jagd auf ihren Flächen entscheiden. Die Neuverpachtung bedeutet, dass ein neuer Vertrag für die Jagdnutzung abgeschlossen wird. Die Versammlung ist ein Treffen, bei dem alle wichtigen Informationen besprochen werden. Grundstücke, die nicht für die Jagd freigegeben sind, gehören nicht zur Jagdgenossenschaft.
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