Obersontheim fördert die Neupflanzung von Obstbaumhochstämmen und Wildobst-Arten. Der Landschaftserhaltungsverband gibt 20 Euro für jeden neuen Obstbaumhochstamm. Das Angebot gilt für mindestens fünf neu gepflanzte Bäume in der freien Landschaft.
Die Förderung will den Rückgang alter Obstbäume stoppen. Obstbäume sind wichtig für die Natur und verschönern die Landschaft. Stürme, Trockenheit und Alter lassen viele Bäume sterben. Die Gemeinde unterstützt deshalb neue Pflanzungen.
Anträge nehmen die Gemeinden von September bis zum 1. März an. Die Anträge brauchen einen Plan, auf dem die genauen Pflanzorte markiert sind. Privatpersonen, Vereine und Landwirte können sich bewerben. Landwirte müssen besondere Regeln beachten.
Die Pflanzungen müssen außerhalb von Orten auf freien, unbebauten Flächen erfolgen. Die Bäume dürfen nicht in Biotopen oder besonderen Naturschutzgebieten gepflanzt werden. Wer die Förderung will, darf keine andere Unterstützung für die gleichen Bäume bekommen.
Die Pflanzung und der Kauf der Bäume müssen nach der Genehmigung erfolgen. Die Rechnung muss bis zum 31. März vorgelegt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Bei Fragen können sich Bürger an Frau Bornemann vom Bau- und Umweltamt wenden. Sie ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Interessierte auf der Homepage des Landratsamtes.
Der Landschaftserhaltungsverband kümmert sich um den Schutz und die Pflege der Landschaft. Er unterstützt Maßnahmen, die die Natur und das Landschaftsbild erhalten. Streuobstwiesen sind Flächen mit einzelnen Obstbäumen, die oft schon lange dort stehen. Sie bieten vielen Tieren und Pflanzen einen Lebensraum. Die Förderung soll helfen, diese wertvollen Flächen zu erhalten oder neu entstehen zu lassen. Anträge sind ein Weg, um finanzielle Hilfe für solche Projekte zu bekommen. Die Gemeinde prüft die Anträge und entscheidet, ob sie Geld gibt.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.