SymbolbildBild: Adrian Michael · Public domain
Wegen der großen Trockenheit herrscht im Ortenaukreis hohe Waldbrandgefahr. Deshalb sind ab Montag, 13. Juli, alle öffentlichen Feuer- und Grillstellen im Wald und am Waldrand gesperrt. Das Verbot gilt bis zum 31. August. Grillen mit eigenen Grills im Wald und bis 100 Meter vom Waldrand ist ebenfalls verboten. Offenes Feuer im Wald und in diesem Bereich darf nicht gemacht werden. Die Städte und Gemeinden wissen, wie sie trotz der Verbote Feste und Veranstaltungen durchführen können. Das Rauchverbot im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober. Wer Feuer oder Rauch im Wald sieht, soll sofort die 112 anrufen.
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