SymbolbildBild: Wikimedia Commons · CC BY 4.0
Der Bahnhof Plüderhausen bekommt einen neuen barrierefreien Zugang. Die Planung für das Stationsprojekt liegt aktuell in der frühen Phase. Die Deutsche Bahn InfraGO plant den Bau. Der Baubeginn ist nach Angaben des Landes für das Jahr 2033 vorgesehen. Der Bahnhof soll zwei neue Aufzüge bekommen. Bisher gibt es dort keinen Aufzug. Ein Aufzug ist für die Nordseite geplant. Ein weiterer Aufzug soll den Zugang vom Park-and-Ride-Parkplatz an der Ahornstraße stufenfrei machen. Die Gemeinde hat sich für diese Aufzugsvariante ausgesprochen. Das Land Baden-Württemberg übernimmt die Kosten für die Planung des zusätzlichen Zugangs. Diese Kosten trägt das Land zunächst vollständig und auf eigenes Risiko. Die Finanzierung für den Bau wird später geregelt. Die verbesserten Ausstattungsstandards, die das Land 2025 mit der DB InfraGO vereinbart hat, gelten für dieses Projekt nicht direkt, da die Planung schon früher begann. Das Land will mit dem neuen Zugang die Barrierefreiheit und damit die Mobilität für alle verbessern. Die Entscheidung, ob ein Zugang zur Bahnstation oder zur kommunalen Zuwegung gehört, hängt von der öffentlichen Widmung der Wege ab. Das Land trägt keine Betriebskosten für Aufzüge, die nicht zur Verantwortung der DB InfraGO gehören. Die Planung des Bahnhofs Plüderhausen ist ein Beispiel für ein Projekt, bei dem das Land die Kosten für die Planung eines zusätzlichen barrierefreien Zugangs übernimmt. Seit Beginn der 17. Wahlperiode unterstützt das Land außerdem das Bahnhofprojekt in Böbingen auf ähnliche Weise.
Die Planung eines Bahnhofs läuft in mehreren Schritten, sogenannten Leistungsphasen. Die DB InfraGO ist die Organisation, die für den Ausbau vieler Bahnhöfe in Deutschland zuständig ist. Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen den Bahnhof ohne Stufen oder Hindernisse nutzen können, zum Beispiel mit Rollstuhl oder Kinderwagen. Das Land Baden-Württemberg arbeitet daran, Bahnhöfe attraktiver und zugänglicher zu machen. Die Kosten für neue Zugänge oder Aufzüge übernimmt das Land manchmal vollständig, damit die Umsetzung schneller gelingt. Betriebskosten für Aufzüge trägt das Land nur, wenn diese zur DB InfraGO gehören. Die öffentliche Widmung bestimmt, wer für Wege und Zugänge verantwortlich ist.
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