SymbolbildBild: Irina Maier · CC BY-SA 4.0
Das Regierungspräsidium Tübingen erklärt Teile von Rangendingen im Zollernalbkreis zum Naturschutzgebiet. Die neue Schutzfläche heißt Rangendinger Wildkrautäcker. Die Verordnung gilt ab November 2026. Das Schutzgebiet hat eine Größe von etwa 37,6 Hektar. Es besteht aus zwei Flächen im Gemeindegebiet Rangendingen. Die Flächen sind genau auf Karten eingezeichnet und umfassen viele Felder und Wiesen.
Das Ziel ist, seltene Wildpflanzen und Tiere zu schützen. Besonders sollen artenreiche Wiesen und Felder erhalten bleiben. Auch Kleinstrukturen wie Hecken, Bäume und Wege sind wichtig. Das offene Landschaftsbild soll Lebensraum für Feldvögel und Fledermäuse bieten.
Im Naturschutzgebiet gelten viele Verbote. Es ist verboten, Pflanzen oder Tiere zu beschädigen oder zu stören. Hunde dürfen nur an kurzen Leinen laufen. Besucher müssen auf den gekennzeichneten Wegen bleiben. Motorfahrzeuge sind nur für die Landwirtschaft erlaubt. Feuer machen, Müll hinterlassen und Lärm stören sind verboten. Bauen, neue Wege oder Gewässer verändern sind nicht erlaubt. Auch das Reiten, Zelten oder öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Die Jagd ist nur erlaubt, wenn sie den Schutz nicht stört. Auch die Landwirtschaft darf nur wie bisher und ohne Pestizide arbeiten.
Bestehende Nutzungen und Wege dürfen weiter genutzt werden. Der Hang auf einem Feldstück darf bei Schnee zum Schlittenfahren genutzt werden. Kirchliche Veranstaltungen auf dem Kreuzweg bleiben erlaubt. Schutz- und Pflegemaßnahmen werden von der Naturschutzbehörde geplant. Für bestimmte Umweltbildungsmaßnahmen oder Forschung kann die Behörde Ausnahmen erlauben. Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sind auch erlaubt.
Die Verordnung ist beim Regierungspräsidium Tübingen und Landratsamt Zollernalbkreis öffentlich einsehbar. Sie tritt nach der Auslegungsfrist in Kraft und ersetzt frühere Regelungen für das Gebiet.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.