SymbolbildBild: Gerd Eichmann · CC BY 4.0
Stadt Rastatt stoppt Sanierung an Treppenabgängen am Bahnhof. Die Arbeiten bleiben vorerst unterbrochen. Das passiert wegen erheblicher Baumängel bei der Ausführung. Die Stadt will eine gute und sichere Ausführung sicherstellen. Die Arbeiten sollen nicht weitergehen, bis die Mängel behoben sind.
Die Stadt hatte den Auftrag per Vergabeverfahren vergeben. Die Baufirma erfüllte die vereinbarten Anforderungen nicht. Die Stadt forderte die Firma mehrfach auf, die Probleme zu beheben. Das passierte nicht. Ein Sachverständiger prüfte die Baustelle und bestätigte die schweren Mängel. Deshalb kündigte die Stadt den Vertrag mit der Firma. Sie will weiteren Schaden vermeiden. Die Stadt wird den entstandenen Schaden geltend machen.
Die Sanierung wird erst im Frühjahr neu ausgeschrieben. Zuvor müssen falsch betonierte Bauteile an den Treppen zurückgebaut werden. Danach werden die Bauteile neu hergestellt. Die Baustelle bleibt bis dahin gesichert. Die Fertigstellung verzögert sich dadurch weiter.
Die Stadt ist für die Sicherheit und Qualität der Bauarbeiten verantwortlich. Bauaufträge werden meist in einem Vergabeverfahren vergeben. Dabei wählen Städte die Firma mit dem besten Angebot aus. Die Stadt kann den Vertrag kündigen, wenn die Firma die Arbeit nicht richtig macht. Dann muss die Arbeit neu ausgeschrieben werden. Das bedeutet, dass andere Firmen sich erneut bewerben können. So soll sichergestellt werden, dass die Bauarbeiten gut und sicher ausgeführt werden.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.