SymbolbildBild: Matthias.Wolf · CC BY-SA 4.0
Ravensburg fordert Grundstückseigentümer auf, Hecken, Bäume und Sträucher zu schneiden. Die Pflanzen dürfen nicht zu weit in öffentliche Wege hineinragen. Die Stadt informiert darüber am 28. Oktober 2026.
Überhängende Äste und breite Hecken können Geh- und Radwege verengen. Sie können auch die Sicht an Kreuzungen blockieren oder Verkehrszeichen verdecken. Das kann für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer gefährlich sein. Deshalb müssen die Pflanzen zurückgeschnitten werden.
Die Eigentümer müssen den sogenannten Lichtraum über öffentlichen Verkehrsflächen frei halten. Über Straßen muss die freie Höhe mindestens 4,50 Meter betragen. Über Geh- und Radwegen sind 2,50 Meter einzuhalten. Seitlich zur Fahrbahn gilt ein Abstand von 0,5 Metern, zum Gehweg 0,25 Meter. Diese Abstände sorgen für freie Sicht und sichere Durchfahrt.
Ein einfacher Form- oder Pflegeschnitt ist das ganze Jahr erlaubt. Dabei entfernt man nur herauswachsende Triebe. Ein starker Rückschnitt von Hecken und Sträuchern ist wegen des Artenschutzes nur von Anfang Oktober bis Ende Februar erlaubt. Eigentümer sollten ihre Pflanzen regelmäßig kontrollieren und rechtzeitig schneiden.
Die Stadt Ravensburg informiert über Regeln zum Pflanzenrückschnitt an öffentlichen Wegen. Die Verantwortung liegt bei den Grundstückseigentümern. Das Gesetz von Baden-Württemberg schreibt vor, dass Pflanzen den Verkehr nicht behindern dürfen. Der Rückschnitt schützt die Verkehrsteilnehmer und sorgt für freie Sicht. Der Form- oder Pflegeschnitt hält Pflanzen in Form. Ein starker Rückschnitt ist wegen des Schutzes von Vögeln und Tieren zeitlich begrenzt. So schützt die Stadt die Natur und die Sicherheit zugleich.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.