SymbolbildBild: Babo, Lambert von; Maler, 1848 - 1918 Generallandesarchiv Karlsruhe J-B Zwingenberg 5 · CC BY 3.0
Im Landkreis Konstanz ist es bis zum 15. Oktober 2026 verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Teichen und anderen oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das hat das Landratsamt wegen der anhaltenden Trockenheit beschlossen. Das Verbot gilt für alle, auch wenn sie eine Erlaubnis zur Wasserentnahme haben, zum Beispiel für die Bewässerung von Feldern. Ausnahmen gibt es nur für das Tränken von Tieren und das Schöpfen mit Handgefäßen. Wer das Verbot missachtet, kann eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro bekommen. Die vollständige Verordnung steht auf der Webseite des Landratsamtes Konstanz unter www.lrakn.de/bekanntmachungen.
Weitere Artikel werden geladen …