SymbolbildBild: Triplec85 · CC BY-SA 4.0
Neue Stellplatzregelung für Seidenstraße Die Gemeinde Reichenbach an der Fils hat am 29. September 2026 eine neue Satzung beschlossen. Sie gilt für die Flurstücke Nummer 976 und 977 an der Seidenstraße. Die Satzung verpflichtet, für jede Wohnung 1,48 Kraftfahrzeugstellplätze herzustellen.
Stellplätze in Tiefgarage vorgeschrieben Die Stellplätze müssen in einer Tiefgarage auf dem Baugrundstück angelegt werden. Damit soll verhindert werden, dass viele Autos auf der Straße parken. Die Tiefgarage schützt das Ortsbild und bewahrt freie Flächen oberirdisch. Die Stellplätze müssen fertig sein, bevor die Wohnungen genutzt werden. Bei Änderungen am Gebäude gelten die gleichen Regeln für Stellplätze.
Satzung tritt sofort in Kraft Die Satzung gilt ab dem Tag nach ihrer Bekanntmachung am 9. Oktober 2026. Die Gemeinde stellt die Satzung im Rathaus aus. Jeder kann sie dort einsehen und Fragen dazu stellen. Eine Verletzung von Verfahrensregeln muss innerhalb eines Jahres gemeldet werden.
Die Gemeinde regelt hier, wie viele Parkplätze auf bestimmten Grundstücken gebaut werden müssen. Diese Regelung hilft, Probleme mit Parkplätzen auf der Straße zu vermeiden. Eine Stellplatzsatzung legt fest, wie viele Parkplätze pro Wohnung oder Gebäude vorgeschrieben sind. Sie soll sicherstellen, dass genug Parkplätze auf dem eigenen Grundstück entstehen und die Straßen frei bleiben. Die Tiefgarage ist eine Möglichkeit, Parkplätze unterirdisch zu schaffen und so Platz zu sparen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.