SymbolbildBild: de:Benutzer:Repat · CC BY-SA 3.0
Bundespolizei kontrolliert am 27. Oktober 2026 ein Fahrzeug am Autobahngrenzübergang Rheinfelden. Der Fahrer ist ein 31-jähriger lettischer Staatsangehöriger. Die Kontrolle findet bei der Einreise aus der Schweiz statt.
Die Beamten finden ein Pfefferspray in der Fahrertür. Das Spray ist nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Es gilt deshalb als illegale Waffe nach dem Waffengesetz. Die Polizei stellt das Pfefferspray sicher.
Gegen den Fahrer beginnt ein Strafverfahren. Er wird wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verfolgt.
Das Waffengesetz regelt, welche Waffen Menschen besitzen dürfen. Pfefferspray gilt nur dann als erlaubt, wenn es als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. An Grenzübergängen kontrolliert die Bundespolizei Fahrzeuge und Personen, um illegale Waffen zu finden. Ein Strafverfahren bedeutet, dass die Polizei den Fall untersucht und entscheidet, ob es eine Strafe geben soll.