SymbolbildBild: fotogoocom · CC BY 3.0
Am 3. November 2026 kontrollierte das Hauptzollamt Karlsruhe Reisende am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden. Die Kontrolle betraf Passagiere eines Fluges aus Porto in Portugal. Ein Rauschgiftspürhund namens Eric half den Zollbeamten bei der Suche nach Drogen.
Der Hund zeigte bei drei Reisenden an, dass sie Drogen dabei hatten. Im Rucksack eines 58-jährigen Portugiesen fanden die Zöllner zwei Brötchen. Die Brötchen waren nicht nur mit normalem Belag gefüllt. Im Inneren steckten 194 Gramm Haschisch.
Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen den Mann ein. Sie verdächtigen ihn, gegen das Konsumcannabisgesetz und die Abgabenordnung verstoßen zu haben. Auch bei zwei weiteren Reisenden fanden die Zöllner kleinere Mengen Marihuana. Gegen sie gab es ebenfalls Anzeigen.
Bei einer der Personen handelte es sich um eine 22-jährige Brasilianerin. Die Beamten stellten fest, dass sie ein Einreiseverbot für Deutschland hatte. Die Bundespolizei übernahm den Fall.
Haschisch und Marihuana sind in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Volljährige dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in Deutschland besitzen und konsumieren. Das gilt aber nur innerhalb Deutschlands. Die Einfuhr oder Ausfuhr von Cannabis über die Grenzen bleibt verboten.