SymbolbildBild: PantheraLeo1359531 · CC BY 4.0
Polizei misst hohe Geschwindigkeiten auf B 313 bei Rohrdorf
Am Mittwoch kontrollierte die Verkehrspolizei zwischen 15.30 Uhr und 19.30 Uhr die Geschwindigkeit auf der B 313 bei Rohrdorf in Richtung Meßkirch. Rund 1.000 Fahrzeuge fuhren vorbei. Fast 100 Fahrer waren zu schnell unterwegs. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit liegt für Pkw bei 70 km/h und für Lkw bei 60 km/h. 38 Fahrzeuge fuhren 21 bis 40 km/h zu schnell. Vier Pkw-Fahrer waren sogar mehr als 41 km/h zu schnell. Der schnellste Fahrer erreichte 139 km/h. Alle Raser müssen mit Bußgeldern rechnen. Die vier Schnellsten bekommen zusätzlich ein Fahrverbot. Die Polizei leitet die Daten an die Bußgeldstelle weiter.
Polizei warnt vor Internetbetrug bei Geldanlagen
In Bad Saulgau und Sigmaringen wurden zwei Personen Opfer von Betrügern im Internet. Ein Fall betraf eine geforderte Überweisung von 50.000 Euro, die nicht gezahlt wurde. Im anderen Fall überwies jemand 500 Euro an die Betrüger. Beide Personen gaben ihre Personalausweise weiter. Sie bemerkten die Betrugsversuche rechtzeitig und meldeten den Vorfall der Polizei. Es entstand kein großer finanzieller Schaden. Die Polizei warnt davor, persönliche Dokumente an Fremde zu senden. Sie rät, Geldanlagen und Anbieter genau zu prüfen, bevor Geld überwiesen wird.
Unbekannter bricht Verkaufsautomaten in Hofladen auf
In Kleintissen brach ein Täter in der Nacht zum Mittwoch einen Verkaufsautomaten auf. Der maskierte Mann öffnete das Münzfach und stahl das Bargeld. Der Schaden beträgt etwa 1.200 Euro und ist höher als der Wert des Geldes. Die Polizei in Bad Saulgau bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 07581 482-0.
E-Scooter-Fahrer ohne Führerschein in Meßkirch gestoppt
Am Mittwochvormittag kontrollierte die Polizei am Adlerplatz in Meßkirch einen 41-jährigen E-Scooter-Fahrer. Das Fahrzeug fuhr schneller als erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter liegt bei 25 km/h. Für schnellere Fahrzeuge ist ein Führerschein nötig. Der Fahrer hatte keinen Führerschein dabei. Er sagte, er habe den Roller unverändert im Internet gekauft. Die Polizei nahm den Roller mit und leitete ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.