SymbolbildBild: Rufus46 · CC BY-SA 3.0
Rohrdorf erinnert alle Grundstücksbesitzer an die Zahlung der 4. Grundsteuer-Rate. Die Fälligkeit liegt am 15. November 2026. Wer eine geringe Grundsteuer zahlt oder einmal jährlich bezahlt, hat andere Termine.
Die Gemeinde hat Anfang 2026 die Grundsteuerbescheide verschickt. Es kommen keine neuen Bescheide für die Zahlungstermine mehr. Wer per Überweisung zahlt, soll das Buchungszeichen angeben. So erkennt die Gemeinde die Zahlung richtig.
Die Gemeinde empfiehlt die Abbuchung vom Konto. Ein Formular dafür lag dem Bescheid bei. Wer das möchte, kann das Formular ausgefüllt und unterschrieben bei Frau Kindermann in der Gemeindeverwaltung abgeben. So geht die Zahlung leichter und sicherer.
Die Grundsteuer ist eine jährliche Abgabe für Grundstücke und Gebäude. Die Gemeinde verlangt sie, um Geld für öffentliche Aufgaben zu bekommen. Die Steuer wird meist in mehreren Raten bezahlt. Die Bescheide informieren, wann und wie viel zu zahlen ist. Die Abbuchung vom Konto ist eine bequeme Möglichkeit, die Zahlung zu erledigen.
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