Pachtzinszahlung in Rohrdorf
Die Gemeinde Rohrdorf erinnert alle Pächter daran, den Pachtzins für das laufende Pachtjahr am 11. November 2026 zu bezahlen. Die Zahlung soll auf das von der Gemeinde angegebene Bankkonto überwiesen werden. Als Verwendungszweck müssen Sie "Pacht" oder das Buchungszeichen angeben.
Die Gemeinde verschickt erstmals keine Pachtzinsforderungen mehr per Post. Falls Sie der Gemeinde ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird der Betrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Bei Fragen können Sie Frau Kindermann unter der Telefonnummer 07452/5008 anrufen.
Der Pachtzins ist eine regelmäßige Zahlung für die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden, die der Gemeinde gehören. Die Gemeinde legt den Termin und die Höhe der Zahlung fest. Das SEPA-Mandat erlaubt es der Gemeinde, den Betrag direkt vom Konto abzubuchen, wenn Sie das erlauben. So sparen Sie sich die Überweisung selbst und die Gemeinde den Versand von Briefen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.