SymbolbildBild: Rufus46 · CC BY-SA 4.0
Rohrdorf nimmt am 26. und 27. Oktober 19 geflüchtete Menschen auf. Die Gemeinde erfüllt damit ihre gesetzliche Pflicht zur Unterbringung von Personen, die der Landkreis Calw zuweist. Die Aufnahme findet in den kommunalen Unterkünften statt.
Die Gemeinde muss insgesamt 29 Personen aufnehmen. Der Rückstand aus den Vorjahren liegt bei 24 Personen. Für das Jahr 2026 kommen fünf weitere Personen hinzu. Bis jetzt hat Rohrdorf fünf Geflüchtete aufgenommen. Es bleiben also 24 Personen offen.
Der Kreistag des Landkreises Calw hat festgelegt, dass Gemeinden eine Gebühr zahlen müssen, wenn sie nicht genug Geflüchtete aufnehmen. Die Gebühr beträgt 905 Euro pro Person und Monat. Rohrdorf muss bis zum 31. Oktober mindestens 18 weitere Personen aufnehmen. Sonst drohen Gebühren von 32.580 Euro für November und Dezember.
Mit der Aufnahme von 19 Personen im Oktober erhöht sich die Gesamtzahl auf 24 Geflüchtete im Jahr 2026. Die Mindestaufnahme zur Vermeidung der Gebühr wird damit erreicht. Es bleiben aber fünf Personen offen.
Die Gemeinde plant, in den nächsten Monaten weitere Geflüchtete aufzunehmen. Ziel ist es, alle Rückstände abzubauen und künftig die jährlichen Quoten rechtzeitig zu erfüllen. Die Verwaltung organisiert die Unterbringung in Abstimmung mit dem Landratsamt Calw.
Die Gemeindeverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Maßnahmen. Sie möchte die Unterbringung geordnet gestalten und finanzielle Belastungen für die Gemeinde vermeiden.
Die Gemeinde Rohrdorf muss geflüchtete Menschen aufnehmen, die der Landkreis Calw ihr zuweist. Diese Pflicht nennt man Anschlussunterbringung. Wenn Gemeinden diese Pflicht nicht erfüllen, müssen sie eine Gebühr zahlen. Diese Gebühr soll die Gemeinden motivieren, Geflüchtete aufzunehmen. Die Unterbringung erfolgt meist in kommunalen Wohnungen oder Häusern. Die Gemeinde arbeitet dabei eng mit dem Landkreis zusammen, um die Versorgung sicherzustellen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.