SymbolbildBild: Dierk Schäfer · CC BY 2.0
Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft aus Rottenburg, Hirrlingen, Neustetten und Starzach tagte am 8. Oktober. Er behandelte mehrere wichtige Themen zu Flächennutzungsplänen. Die Sitzung fand in der Großen Kreisstadt Rottenburg am Neckar statt.
Der Ausschuss stimmte einstimmig den Vorschlägen der Verwaltung zu. Diese Vorschläge beziehen sich auf Stellungnahmen, die während der öffentlichen Auslegung eingegangen sind. Der Ausschuss fasste den Beschluss zur Änderung Nummer 51 des Flächennutzungsplans. Ebenso änderte er den Flächennutzungsplan Nummer 54.
Der Ausschuss beschloss auch eine neue Änderung Nummer 55. Sie betrifft eine geplante Wohnbaufläche in Neustetten-Remmingsheim im Bereich „Bondorfer Teich – Erweiterung“. Diese Fläche wird in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Der Entwurf dieser Änderung liegt für einen Monat öffentlich aus. Behörden und andere wichtige Stellen werden zu der Änderung befragt.
Die öffentliche Auslegung der Änderung Nummer 55 beginnt nach dem Beschluss. Bürgerinnen und Bürger können die Pläne dann einsehen und ihre Meinung sagen. Die Verwaltung holt auch die Meinung von Behörden und anderen wichtigen Gruppen ein. Dieses Verfahren folgt dem Baugesetzbuch. Es sichert mitbestimmen und Transparenz bei der Planung.
Flächennutzungspläne zeigen, wie Flächen in einer Gemeinde genutzt werden sollen. Sie legen fest, wo Wohngebiete, Gewerbe oder Grünflächen entstehen dürfen. Änderungen an diesen Plänen sind nötig, wenn neue Bauflächen entstehen oder bestehende Flächen anders genutzt werden sollen. Die öffentliche Auslegung gibt allen Menschen die Chance, sich zu den Plänen zu äußern. Behörden prüfen die Pläne ebenfalls, bevor sie endgültig beschlossen werden.
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