SymbolbildBild: SchiDD · CC BY-SA 4.0
Steuerpflichtige in Rottenburg müssen am 15. November 2026 die vierte Rate der Grund- und Gewerbesteuer bezahlen. Die Stadt erinnert daran, dass die Zahlung pünktlich erfolgen muss. Die Steuer betrifft alle, die Gewerbe oder Eigentum in Rottenburg haben.
Die Überweisung muss mit einer der vorgegebenen IBANs erfolgen. Die Stadt nennt drei Konten bei verschiedenen Banken. Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss einen Zuschlag von 1 Prozent pro Monat zusätzlich bezahlen.
Wer ein SEPA-Basislastschriftmandat hat, braucht nicht selbst überweisen. Die Stadt zieht dann das Geld automatisch vom Konto ein. Wer noch kein SEPA-Mandat hat, kann es bei der Stadtkasse anfordern.
Die Stadtkasse hilft telefonisch oder per E-Mail weiter. Die Stadtverwaltung bittet alle Steuerzahler, die Frist einzuhalten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Die Grundsteuer betrifft Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden. Die Gewerbesteuer zahlen Firmen und Unternehmer in der Stadt. Die Stadt Rottenburg verwaltet diese Steuern und legt fest, wann sie fällig sind. Die Vorauszahlung teilt die jährliche Steuer in mehrere Raten auf. So müssen Steuerpflichtige nicht alles auf einmal bezahlen. Die SEPA-Lastschrift ist ein Verfahren, bei dem das Geld automatisch vom Konto abgebucht wird. Das erleichtert die pünktliche Zahlung und vermeidet Mahngebühren.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.